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Kirchenaustritt

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25582 Kaaks


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.


Description

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.


Jurisdiction

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.


Eke out

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.


Costs

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.


Required documents

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

 


Legal basis


Additional Information

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein


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Contacts

Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt

Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 7388-0   |   Fax: +49 4821 7388-35
E-Mail: mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web: www.amt-itzehoe-land.de/


Opening times:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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