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Meldepflicht

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25582 Kaaks


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.


Description

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.


Jurisdiction

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).


Costs

Keine


Required documents

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung


Legal basis

§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

§§ 17 ff. BMG


Additional Information

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.


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Contacts

Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt

Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Phone: 04821 7388-37   |   Fax: 04821 7388-35
E-Mail: bandomir[at]amtitzehoe-land.de


Opening times:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)

Mrs. Ahrens Icon Vcard

Phone: 04821 7388-36  
E-Mail: ahrens[at]amtitzehoe-land.de
|   Room: Zimmer 211  

Employee (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)

Mrs. Bandomir Icon Vcard

Phone: 04821 7388-37  
E-Mail: bandomir[at]amtitzehoe-land.de
|   Room: Zimmer 209  


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