Meldepflicht
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Meldepflicht
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.
Description
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.
Jurisdiction
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).
Costs
Keine
Required documents
- Personalausweis oder
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
- gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
- Wohnungsgeberbestätigung
Legal basis
§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).
Additional Information
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.
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Contacts
Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Phone:
04821 7388-37
|
Fax:
04821 7388-35
E-Mail:
bandomir[at]amtitzehoe-land.de
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04821 7388-36
E-Mail:
ahrens[at]amtitzehoe-land.de
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Room:
Zimmer 211
Employee (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04821 7388-37
E-Mail:
bandomir[at]amtitzehoe-land.de
|
Room:
Zimmer 209