Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Description
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Jurisdiction
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Eke out
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Required documents
Bestätigung des Wohnungsgebers
Legal basis
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
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Contacts
Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Phone:
04821 7388-37
|
Fax:
04821 7388-35
E-Mail:
bandomir[at]amtitzehoe-land.de
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04821 7388-36
E-Mail:
ahrens[at]amtitzehoe-land.de
|
Room:
Zimmer 211
Employee (Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04821 7388-37
E-Mail:
bandomir[at]amtitzehoe-land.de
|
Room:
Zimmer 209