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Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

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25597 Kronsmoor


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


Description

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.


Jurisdiction

Straßenverkehrsbehörden in den

  • Kreisen und kreisfreien Städten
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein


Eke out

  • Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
  • Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
  • Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
  • Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.


Costs


Required documents

  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Legal basis


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Contacts

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Phone: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Opening times:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Employee (Amt Breitenburg)

Mrs. Lisa Hitzenpichler Icon Vcard

Phone: +49 4828 990-49  
E-Mail: lisa.hitzenpichler[at]amt-breitenburg.de
|   Room: 14  


Kreis Steinburg - IV41 Straßen- und Brückenbau

Lise-Meitner-Straße 12
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 1783163   |   Fax: +49 4821 1783166
E-Mail: bauamt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/kreisbauamt/strassenbau.html

Mailing-address:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Phone: 0431 3830   |   Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de


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