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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

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25597 Kronsmoor


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 


Description

Kurztext


Jurisdiction

Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt


Eke out

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.


Required documents

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Legal basis


Additional Information

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 


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Contacts

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Phone: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Opening times:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Employee (Amt Breitenburg)

Mrs. Lisa Hitzenpichler Icon Vcard

Phone: +49 4828 990-49  
E-Mail: lisa.hitzenpichler[at]amt-breitenburg.de
|   Room: 14  


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