Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Landesportal Schleswig-Holstein
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Description
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Jurisdiction
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Legal basis
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
Related services
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
Forms
Contacts
Amt Breitenburg
Osterholz 5
25524 Breitenburg
Phone:
+49 4828 990-0
|
Fax:
+49 4828 990-99
E-Mail:
info[at]amt-breitenburg.de
Web:
www.amt-breitenburg.de
Opening times:
Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Opening times:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr