Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Description
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Jurisdiction
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Legal basis
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
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Amt Breitenburg
Osterholz 5
25524 Breitenburg
Phone:
+49 4828 990-0
|
Fax:
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E-Mail:
info[at]amt-breitenburg.de
Web:
www.amt-breitenburg.de
Opening times:
Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)