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Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis

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25597 Kronsmoor


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Description

Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Sie und gegebenenfalls der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Sie sind im Besitz einer vom Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet wird. Bei Nichtbeachtung kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden, ebenso wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.


Jurisdiction

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Costs

Derzeit fällt eine Gebühr zwischen 20,00 und 400,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Required documents

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt),
  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)),
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0),
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts.

 


Legal basis


Additional Information

Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).


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Forms


Contacts

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Phone: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Opening times:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Employee (Amt Breitenburg)

Mrs. Lisa Hitzenpichler Icon Vcard

Phone: +49 4828 990-49  
E-Mail: lisa.hitzenpichler[at]amt-breitenburg.de
|   Room: 14  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Opening times:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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