Wohnsitz Abmeldung
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Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Description
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Jurisdiction
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Eke out
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Required documents
Bestätigung des Wohnungsgebers
Legal basis
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
Related services
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- Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
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- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Contacts
Amt Breitenburg
Osterholz 5
25524 Breitenburg
Phone:
+49 4828 990-0
|
Fax:
+49 4828 990-99
E-Mail:
info[at]amt-breitenburg.de
Web:
www.amt-breitenburg.de
Opening times:
Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)
Employee (Amt Breitenburg)
Phone:
+49 4828 99022
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-breitenburg.de
|
Room:
6
Employee (Amt Breitenburg)
Phone:
+49 4828 99024
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-breitenburg.de
|
Room:
5