Wohnungssicherung Beratung
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Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Description
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Jurisdiction
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt beziehungsweise Sozialamt).
Costs
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Additional Information
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm Soziale Stadt Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein - Förderprogramm Soziale Stadt
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Osterholz 5
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Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)
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ordnungsamt[at]amt-breitenburg.de
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Room:
3