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Abschluss des Landpachtvertrages melden


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.


Description

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.


Jurisdiction

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.


Eke out

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

  • Verpächter,
  • Pächter,
  • Grundstücksbezeichnung,
  • Pachtzeit,
  • Pachtpreis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.


Costs

Es fallen keine Gebühren an.


Required documents

Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders


Legal basis


Additional Information

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein


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