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Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Beendigungen von Berufsausbildungsverhältnissen müssen der zuständigen Kammer gemeldet werden.


Description

Die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses müssen Sie als Ausbildende/Ausbildender bei der zuständigen Kammer zur Löschung aus dem dort geführten Verzeichnis melden.


Jurisdiction

An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.


Required documents

  • Angaben zum bestehenden Ausbildungsvertrag,
  • Datum und Grund der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

 


Legal basis

  • §§ 35, 36 Berufsbildungsgesetz BBiG,
  • § 30 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HWO).

BBiG

§ 30 HwO


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