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Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.


Description

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

 


Jurisdiction

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein


Legal basis


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