Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
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Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Description
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Jurisdiction
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Legal basis
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
Related services
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
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