Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Description
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Jurisdiction
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Legal basis
Additional Information
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Related services
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- die Beratung über Pflanzenschutzmittel / die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
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