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Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.


Description

Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
  2. investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
  3. Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.

 


Jurisdiction

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).


Eke out

Keine


Costs

Keine


Required documents

  • Kosten und Finanzierungsplan,
  • Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
  • Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
  • bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
  • Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.

 


Legal basis

  • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
  • § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wolfsrichtlinie

§ 15 UStG


Additional Information

Formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.

Maßnahmen des Artenschutzes


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