Prostitution: Verbot - Auskunft
Landesportal Schleswig-Holstein
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Description
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Jurisdiction
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Related services
Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.