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Spielcasino / Spielbank: Zulassung


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Zulassung.


Description

Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.

Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.


Jurisdiction

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.


Costs

Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.


Required documents

§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.


Legal basis

Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH).

SpielbG SH


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