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Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.


Description

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

  • schlachten oder
  • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
  • betäuben will,

bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.


Jurisdiction

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).


Eke out

Keine


Costs

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Required documents

  • Ausbildungszeugnisse,
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
  • Personalausweis.

 


Legal basis


Additional Information

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

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