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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.


Description

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Kurztext

  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung
  • Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
  • Zuständig: Jugendamt

 


Jurisdiction

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Eke out

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.


Legal basis


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