Skip to the navigation Skip to the content

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden. Den Antrag auf Wiederzulassung können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden.


Related services


Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.

To top