Förderstiftung
Hinweis
Für die Jahre 2025 ff. stehen der Förderstiftung des Kreises Steinburg keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Eine antragsbezogene Projektförderung ist daher leider nicht möglich. Von entsprechenden Anträgen bitten wir abzusehen.
Allgemeines
Die Förderstiftung des Kreises Steinburg wurde am 18.07.2011 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt. Es handelt sich um eine gemeinnützige, rechtlich selbständige kommunale Stiftung nach privatem Recht.
Die Förderstiftung dient der Förderung der Jugend-, Familien-, Bildungs- und Erziehungs- sowie der Kulturarbeit zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Kreises Steinburg. Sie erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens, die aus der Beteiligung an der Gemeinnützigen Fördergesellschaft des Kreises Steinburg mbH bestehen.
Der Landrat des Kreises Steinburg ist als Vorstand der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Die Mitglieder des Kreistages des Kreises Steinburg bilden das Kuratorium, das den Haushaltsplan der Stiftung vorbereitet. Die Beschlussfassung des Haushalts obliegt dem Kreistag des Kreises Steinburg.
Ansprechpartner
Die Sachbearbeitung für die Förderstiftung des Kreises Steinburg wird wahrgenommen von
Frau Feldhusen
Tel.: 04821/69 609
Fax: 04821/699 609
E-Mail: Feldhusen[at]steinburg.de
Frau Stötzer
Tel.: 04821/69 586
Fax: 04821/699 586
E-Mail: stoetzer[at]steinburg.de
Dienstgebäude: Dithmarscher Platz 9, Zimmer 202
(im Amt für Finanzen des Kreises Steinburg)
Downloads
- Satzung der Förderstiftung386 K
- Förderrichtlinie(Stand: 28.06.2023)68 K
- Verwendungsnachweis für die bewilligten Fördermittel609 K
- Datenschutzerklärung der Förderstiftung12.46 K
Die Sitzungsprotokolle können über den Sitzungskalender des Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris" eingesehen werden.