Kreis beklagt unzureichende Gefahrenabwehr im Elbtunnel der A 20
In dem jetzt ergangenen Planfeststellungsbeschluss zum Teilstück der A 20, das auch den geplanten neuen Elbtunnel umfasst, ist leider die Gefahrenabwehr im Tunnel höchst unzureichend gelöst.
Zuständig soll hierfür die Freiwillige Feuerwehr der kleinen Steinburger Gemeinde Kollmar sein, die sich damit – aus Sicht des Kreises Steinburg zu Recht – vollkommen überfordert sieht.
Weil der Planfeststellungsbeschluss die Feststellung enthält, die von Kreis und Gemeinde für dringend notwendig gehaltene Werkfeuerwehr, wie sie z. B. auch gefahrträchtige Industriebetriebe vorhalten müssen, sei nicht erforderlich, muss nun neben der Gemeinde auch der Kreis gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Es kann nämlich nur der Kreis beim Innenministerium die Einrichtung einer solchen Werkfeuerwehr beantragen, er ist also Inhaber des Anspruchs, der im Planfeststellungsbeschluss verneint wird.
„Eine für den Kreis sehr schwierige Situation“, so Landrat Torsten Wendt, „weil der Kreis keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen will, dass er den Bau der A 20 nachdrücklich begrüßt. Es kann aber nicht angehen, dass ein so wichtiger Aspekt, den wir seit Jahren vortragen, derart unbefriedigend zu Lasten einer kleinen Gemeinde gelöst wird.“
Da die Planfeststellung für den Tunnelbereich auf der niedersächsischen Seite ohnehin noch aussteht und die Planfeststellungsbehörde die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses im Falle der Rechtskraft zurzeit sowieso ausgesetzt hat, führen die Klagen der Gemeinde Kollmar und des Kreises Steinburg wegen des Themas Gefahrenabwehr hoffentlich nicht zu einer Verzögerung.
„Die Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträger sollten diese Frage schnell befriedigend lösen, dann zieht der Kreis die Klage zurück“, appelliert der Landrat an die Beteiligten.