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Radtouren-Klarstellung

In einer Medien-Information hat das Verkehrsministerium Berichte über ein angebliches „Aus für Radtouren“ klargestellt. Fahrten sind weiterhin erwünscht und möglich.

Medien-Information des Ministeriums für Wirtschaft, Abeit, Verkehr und Technologie SH vom 25. August 2014:

Verkehrsministerium stellt Bericht über angebliches „Aus für Radtouren" klar:

Fahrten weiterhin erwünscht und möglich – Vorschriften seit 2008 unverändert

KIEL. Zu Medienberichten über ein „Aus für Radtouren" oder „ausgebremste Radtouren" oder angeblich „verschärfte Genehmigungspflichten" für so genannte geführte Radtouren im Land stellt das Verkehrsministerium erneut klar:

  • Weder an der Straßenverkehrsordnung (StVO), die geführte Radtouren bundesweit einheitlich regelt, noch an der Umsetzungspraxis in Schleswig-Holstein hat sich seit 2008 etwas geändert. Das heißt unter anderem: Für „Familienausflüge" oder sonstige Radtouren im privaten Kreis ist keine Erlaubnis nötig, ganz gleich, ob auch Landes- und Bundesstraßen befahren werden. Anbieter geführter Radtouren brauchen ebenfalls keine Erlaubnis, wenn sie sich auf den insgesamt 4300 Kilometern Radwegen in Schleswig-Holstein oder auf Kreis- und Gemeindestraßen bewegen.
  • Eine Erlaubnis für geführte Radtouren, die auf längeren Abschnitten über Bundes- und Landesstraßen führen, ist dann erforderlich, wenn an einer solchen Radtour mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.

Weil der Bundesgesetzgeber nicht näher definiert hat, was unter „erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen" zu verstehen ist, fällt dies im Einzelfall in das Ermessen der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde der einzelnen Kreise oder kreisfreien Städte. Dabei ist dem Ministerium seit 2008 kein einziger Fall bekannt, in dem eine beantragte geführte Radtour nicht genehmigt wurde. Bereits vor einem Monat hatte das Verkehrsministerium die Landkreise zudem angeschrieben und um großzügige Auslegung der Vorschrift gebeten. In den nächsten Tagen wird darüber hinaus ein knapp dreiseitiger Leitfaden als Orientierungshilfe für geführte Radtouren herausgeben. Darin sind Tipps zur Streckenführung, zu Gruppengrößen und zur Gebührenpflicht enthalten.

Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Das Radfahren zählt in Schleswig-Holstein nicht nur bei den Einheimischen zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen, sondern auch bei unseren Urlaubern. Schon allein deshalb sind wir als Tourismusland massiv daran interessiert, dem Radverkehr flächendeckend grünes Licht zu verschaffen. Wir sind aber genauso daran interessiert, dass alle heil nach Hause kommen. Darum sollte es im eigenen Interesse der Radtour-Anbieter liegen, Strecken und Gruppengrößen so zu wählen, dass sich die Frage einer eventuell erheblichen Verkehrsgefährdung durch die Gruppe gar nicht erst stellt."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein | Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-4420 | Telefax 0431 988-4705 | E-Mail: pressestelle@wimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mwavt.schleswig-holstein.de

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