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Amt für Teilhabe

Willkommen im Amt für Teilhabe

Herzlich willkommen im Amt für Teilhabe - Ihrer zentralen Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen. Unser Ziel ist, Menschen mit Behinderungen bestmöglichst zu unterstützen, um ihnen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. 

Ab Februar 2025 werden die Aufgaben der Eingliederungshilfe, die bisher getrennt beim Jugendamt bzw. Sozialamt angesiedelt waren, unabhängig vom Alter und der Art der Beeinträchtigung im Amt für Teilhabe bearbeitet. Damit geht der Kreis Steinburg bereits heute einen wichtigen Schritt zur bundesweiten Umsetzung der großen Lösung ab 2028. 

Das neue Amt für Teilhabe sorgt für eine unkomplizierte und einheitliche Bearbeitung aller Leistungen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung.

Ändert sich mit dem Amt für Teilhabe etwas für die bisherigen Leistungsbezieher/innen?

Nein. Die gesetzlichen Grundlagen bleiben zunächst wie bisher dieselben. Umfang, Höhe und Inhalt der bisherigen Leistungen bleiben bestehen. Und auch für die Anbieter/Träger von Leistungen gibt es keine Veränderungen, da auch hier die gesetzlichen Grundlagen fortbestehen. 

Unsere Schwerpunkte:

  • Beratung und Unterstützung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen und deren Angehörige
  • Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe
  • Koordination von Leistungen für eine individuelle Unterstützung
  • Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe

Welche Leistungen gibt es?

Die Eingliederungshilfe bietet, vorausgesetzt ein behinderungsbedingter Bedarf ist gegeben, ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten, die individuell auf die Bedürfnisse der Antragsteller/innen abgestimmt sind. Dies können zum Beispiel sein:

⇒ Leistungen für Kinder

  • heilpädagogische Leistungen

    • Interdisziplinäre Frühförderung
    • Unterstützung bei der Kitaintegration
    • Unterbringung in einer heilpädagogischen Einrichtung über Tag und Nacht


    Ansprechpartner/innen SGB VIII (seelisch) finden Sie hier.
    Ansprechpartner/innen SGB IX finden Sie hier.

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

    • Hilfe zu einer Schulbildung (Schulbegleitung)
    • Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung


    Ansprechpartner/innen SGB VIII (seelisch) finden Sie hier.
    Ansprechpartner/innen SGB IX finden Sie hier.

⇒ Leistungen für Erwachsene

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
    • Leistungen bei anderen Leistungsanbietern
    • Budget für Arbeit (bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern)
    • Budget für Ausbildung

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    • Assistenzleistungen (z. B. Begleitung beim selbstständigen Wohnen)
    • Tagesstrukturierende Maßnahmen (Tagesstätte, Tagesförderstätte, etc.)


    Ansprechpartner/innen finden Sie hier.


Wie stellen Sie einen Antrag?

  1. Kontaktaufnahme: Erstes (Beratungs-) Gespräch - telefonisch oder persönlich im Amt.
  2. Antragsstellung: Einreichen des Antragsformulars - online oder persönlich in unserem Amt.
  3. Prüfung und Teilhabeplanung: Gemeinsame Erarbeitung eines Hilfe- bzw. Gesamt- oder Teilhabeplans.
  4. Bescheid und Leistungserbringung: Nach Bewilligung erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen.

Einen Antragsvordruck finden Sie hier.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Von der mobilen Frühförderung, der Schulbegleitung über Wohn- und Arbeitsassistenz bis hin zur persönlichen Umsetzung - alle individuellen und behinderungsbedingten notwendigen Maßnahmen.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach individueller Situation. Wir setzen uns dafür ein, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Ja, die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen jederzeit für Auskünfte und Informationen zur Verfügung. Daneben können Sie sich auch z. B. bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) informieren.


Wo finden Sie uns?

Sie finden die Mitarbeitenden des neuen Amtes für Teilhabe in der Beethovenstraße 2-4 in Itzehoe. Eine Ausnahme bildet der Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit ausschließlich psychischer Beeinträchtigung, deren Bearbeitung zunächst weiterhin im Hauptgebäude in der Viktoriastraße 16-18 erfolgt!

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