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Mineralische Dämmstoffe entsorgen

© LianeM/Fotolia.com

Mineralische Faserdämmstoffe, die vor 1996 hergestellt wurden, z.B. Glaswolle, Steinwolle oder sonstige Mineralfasern werden als krebserregend eingestuft. Seit 1. Juni 2000 dürfen in Deutschland nur noch neue Produkte verarbeitet werden, die nach Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten. Aber auch hier müssen Mindestschutzmaßnahmen zum Schutz vor Stäuben ergriffen werden.

Mindestschutzmaßnahmen:

  • Mindestens Staubmaske und Handschuhe tragen (bei alten Dämmstoffen auch Schutzanzug und Brille).
  • Material nicht herausreißen, sondern möglichst sorgfältig (z.B. mit Messer oder Schere) heraustrennen.
  • Ausgebautes Material nicht werfen.
  • Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
  • Das Aufwirbeln von Staub vermeiden.
  • Abfälle am Entstehungsort staubdicht verpacken (z.B. reißfeste Gewebesäcke, Big-Bags).
  • Nach Beendigung der Arbeit Baustaub auf der Haut mit Wasser abspülen.

Dämmmaterialien dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Sie müssen getrennt in reißfesten, staubdichten Gewebesäcken verpackt zu den Wertstoffhöfen gebracht werden.

 

 

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