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Häufig gefragt - FAQs zur Biotonne

Seit dem 01. Januar 2015 ist bundesweit jeder verpflichtet, biologisch abbaubare Abfälle getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Durch die getrennte Sammlung können Bioabfälle als Rohstoff für die Kompost- und Biogasgewinnung genutzt werden.

Bioabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Sie gehören in die Biotonne oder müssen nachweislich auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, vollständig und fachgerecht kompostiert werden. Sollten Sie sich für eine Kompostierung entscheiden und keine Biotonne nutzen, dann müssen auch Lebensmittel- und Speiseabfälle, Wildkräuter und kranke Pflanzenteile kompostiert werden.

Eine Befreiung von der Biotonne erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Eine Auflistung von Abfällen, die in die Biotonne gehören finden Sie hier.

Biotonnen gibt es mit einem Füllvolumen von 60, 80 und 120 Litern.

Ein Richtwert sind 5 - 10 Liter Bioabfall pro Person und Woche. Das bedeutet für einen 4-Personenhaushalt ein Bioabfallvolumen von 40 - 80 Litern in 14 Tagen. Werden zusätzlich Gartenabfälle in die Biotonne entsorgt, muss mit einem deutlich höheren Volumen gerechnet werden.

Die Biotonnen werden alle 14 Tage geleert.

Ihre Termine finden Sie hier.

Nein - es sind laut Abfallsatzung nur amtliche Biotonnen des Kreises Steinburg zugelassen. Diese Behälter werden vom Kreis aufgestellt.

Behälter können nur von Grundstückseigentümern, nicht von Mietern angemeldet werden.

Die Online-Formulare finden Sie hier.

Kompostierbare Biofolienbeutel dürfen, genauso wie die herkömmlichen Plastiktüten, nicht in die Biotonne entsorgt werden. Biofolienbeutel werden innerhalb des Produktionsprozesses unserer Anlagen nicht vollständig biologisch abgebaut. Die Abbauzeiten überschreiten deutlich die Vergärungs- und Kompostierungszeiten in den Anlagen. Zusätzlich behindern die Plastiktüten und Biokunststoffbeutel auch die Nutzung des Bioabfalls als Energieträger, denn die Tüten zerschmelzen in den Vergärungsstufen und können den Anlagen dabei Schaden zufügen.
Für die Vorsortierung in der Küche eignen sich Papiertüten.

 

Als Grundstückseigentümer können Sie die Mülltonnen zur Reinigung anmelden. Verschmutzte Tonnen werden gegen gereinigte Behälter ausgetauscht. Der Tausch ist gebührenpflichtig.

Mieter können die Reinigung nicht beauftragen. Als Mieter setzen Sie sich bitte mit dem Grundstückseigentümer bzw. der Verwaltung in Verbindung.

Gartenabfälle können kostenpflichtig bei den Wertstoffhöfen abgegeben oder auf dem eigenen Komposthaufen verwertet werden. Die Entsorgung in die Biotonne und den amtlichen Bioabfallsack ist auch möglich.

Ja - im Kompostwerk werden auch die Eier von Schädlingen (z.B. der Kastanienminiermotte) und andere Krankheitserreger abgetötet. Deshalb gehören kranke Pflanzenteile nicht auf den eigenen Kompost sondern in die Biotonne oder zum Wertstoffhof.

Nein, auf keinen Fall. Nicht nur Kohle-, sondern auch Holzasche ist häufig mit Schadstoffen belastet, die die Kompostqualität beeinträchtigen. Asche gehört - gut abgekühlt! - immer in die Restabfallgefäße.

Zitrusfrüchte und andere Südfrüchte sind zur längeren Haltbarkeit häufig mit Spritzmitteln behandelt. Diese werden jedoch über die Dauer des Kompostierungsprozesses zu unschädlichen Verbindungen abgebaut. Sie können Schalen von Südfrüchten bedenkenlos in die Biotonne geben.

Nein - Speiseabfälle aus Gastronomie und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) dürfen nicht in die Biotonne geworfen werden. Sie müssen getrennt gesammelt und an zugelassene Lebensmittelentsorger abgegeben werden. Zugelassene Entsorger in der Nähe finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet.

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