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Häufig gefragt - FAQs zur Umstellung Restmülltonne

Die Umstellung hat viele Vorteile, z. B.

-       Jährlich werden 900.000 schwarze Restabfallsäcke eingespart.

-       Keine Verschmutzungen durch aufgerissene Säcke.

-       Rückenfreundliches Arbeiten für die Müllwerker und verringerte Verletzungsgefahr. Das zulässige Füllgewicht beim Sack liegt bei 15 kg. Das zulässige Füllgewicht bei der Tonne je nach Behältergröße ab 40 kg.

-       Restmülltonnen lassen sich leicht bewegen.

-       Einkauf der Abfallsäcke im Einzelhandel entfällt.

Das kann nur der Eigentümer eines Grundstücks oder Ihre Hausverwaltung. 

Pro Person müssen in 14 Tagen 14 l  Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden. 

Daraus ergeben sich folgende Behältergrößen:

Personenanzahl Behältergröße in 14 Tagen 

1-2 Personen     40 Liter-Behälter

3-4 Personen     60 Liter-Behälter

5-8 Personen         120 Liter-Behälter

9– 12 Personen 120 Liter + 60 Liter-Behälter

12-17 Personen 240 Liter-Behälter 

bis 47 Personen 660 Liter-Behälter

bis 78 Personen 1.100 Liter-Behälter 

Beispiel: Die 40l-Tonne kann mit 14-täglicher Leerung nur bei bis zu 2 Personen aufgestellt werden (7 Liter x 2 Personen x 2 Wochen = 28 Liter Mindestvolumen -> 40-Liter Tonne). Ab 3 Personen muss mindestens die 60-Liter Tonne genutzt werden (7 Liter x 3 Personen x 2 Wochen = 42 Liter Mindestvolumen -> 60-Liter Tonne).

Es werden alle Personen bei der Berechnung des Mindestvolumens berücksichtigt, die auf dem Grundstück gemeldet sind.

Singlehaushalte haben die Möglichkeit, eine vierwöchentliche Leerung der 40 l Tonne zu beantragen.

Die 40,60 und 120 Liter Tonnen sind circa 48 cm breit, 55 cm tief und 94 cm hoch. 

Die 240 Liter Tonne ist circa 58 cm breit, 74 cm tief und 107 cm hoch. 

Die 660 Liter und 1.100 Liter Behälter brauchen Platz zum Rangieren und einen festen Untergrund.

Nein, jeder muss eine Tonne des Kreises Steinburg nutzen.

Ausnahmsweise, aber nur für Grundstücke, auf denen tatsächlich kein Platz zum Aufstellen von Restabfalltonnen vorhanden ist und dieser auch nicht geschaffen werden kann. Bitte wenden Sie sich an den Kreis unter restabfall[at]steinburg.de. Die Abfallberatung vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Ortsbesichtigung.

Die amtlichen Schwarzen Säcke können seit dem 31.12.2023 nicht mehr genutzt werden.

Für die Müllabfuhr können die amtlichen Schwarzen Säcke seit dem 31.12.2023 nicht mehr genutzt werden. 

Die Müllsackhalter dürfen Sie weiter verwenden oder alternativ kostenlos zur Sperrmüllentsorgung anmelden oder auf den Wertstoffhöfen abgeben. 

Wenn Sie gelegentlich mal mehr Restabfall haben, können Sie graue 70 l Beistellsäcke mit dem Aufdruck des Kreises Steinburg im Einzelhandel oder auf den Wertstoffhöfen erwerben und zur Abfuhr neben die Tonne stellen. 

Die Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage des Kreises oder in der Abfall-App. Gebühren siehe hier.

Nachbarn, deren Grundstücke aneinander grenzen, sich gegenüberliegen oder über Eck angrenzen, können Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Das Mindestvolumen ist auch hier zu berücksichtigen. Die gemeinsame Nutzung ist per Formular zu beantragen und kann per Mail an restabfall[at]steinburg.de oder per Post an den Kreis gesandt werden. 

Sie können die Behältergröße grundsätzlich selbst wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass sämtliche nicht verwertbaren Restabfälle dem Kreis angedient werden. Es muss mindestens eine 40 Liter-Tonne mit vierwöchentlicher Leerung genutzt werden

Das ist möglich. Es muss dem Kreis jedoch mitgeteilt werden, wieviel Liter des Abfallbehältervolumens vom Gewerbe und wieviel Liter vom Haushalt genutzt werden.

Wenden Sie sich bitte an restabfall[at]steinburg.de oder rufen Sie die Abfallberatung unter 04821-69484 an.

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