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Was gehört in den Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören sperrige bewegliche Hausratsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Größe (Länge über ca. 50 cm, Kantenlänge über ca. 30 x 30 cm), ihres Gewichtes (> 15 kg) oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Abfallbehälter/Abfallsäcke passen und von zwei Personen verladbar sind.

Sperrmüll sind z.B.:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Teppichböden
  • Balkonkästen (kein Asbestzement)
  • Benzin-Rasenmäher ohne Betriebsstoffe
  • Fahrräder
  • Bügelbretter
  • Kinderwagen
  • Schubkarren
  • Regenwassertonnen
  • Sonnenschirme
  • Wäscheständer
  • Gartengeräte
  • leere Koffer
  • sperriges Kinderspielzeug
  • Gartenmöbel
  • Wäschekörbe
  • Matratzen

(siehe auch Abfall-ABC)

Nicht zum Sperrmüll gehören

Bestandteile des Hauses und Gartens

  • Toiletten- und Waschbecken, Badewanne, Duschwanne, Bidet, WC-Spülkasten, Duschkabinen (Ausnahme: Duschtrennwände, die auf Badewannen aufgesetzt werden)
  • Laminat, Parkett, Paneele, Vertäfelung und sonstige Wand- und Deckenverkleidung, Fußleisten (Ausnahme: Teppichleisten)
  • Fenster und Türen, Türzargen
  • Zäune, Pergolen, Paletten, Bauholz (Ausnahme: selbst gebaute Hundehütten, Kaninchenställe, Kartoffelkisten etc.; einzelne Bretter sind kein Sperrmüll)
  • Heizkörper, Radiatoren, Öfen, Nachtspeichergeräte
  • Markisen, Außenrollos
  • Gipskarton, Dachpappe, Lichtplatten, Dachplatten, Dachrinne, Fallrohre u.a. Rohre
  • Bauschutt, auch Betonfundamente von Gartenspielgeräten und Schirm- oder Wäscheständer aus Beton (Schirm- oder Wäscheständer aus Beton werden kostenlos an den Wertstoffhöfen angenommen)

Elektrogeräte

  • sämtliche Elektrogeräte, Gasherde, Lautsprecher und Kabel (Ausnahme: Satellitenschüsseln ohne Elektroteile, andere Geräte ohne Elektroteile z.B. Elektro-Rasenmäher oder Staubsauger ohne Motor)

Kleinteile

  • Kleinteile, die auch in die Abfallbehälter passen würden (Länge unter ca. 50 cm bzw. Kantenlänge unter ca. 30x30cm)
  • Kleinteile und Abfälle in Säcken, Kartons, Kisten, Körben, Wannen u.a. Behältern
  • Textilien (Ausnahme: Bettdecken)

Auto, Motorrad, Schiff

  • Autoteile und Motorradteile (Ausnahme: abnehmbare Anbauteile wie Kindersitze, Dachgepäckträger, Autodachboxen, Motorradkoffer)
  • Schiffsteile z.B. Fender, Rettungsinseln, Segel (Ausnahme: Schlauchboote, Kanus, Kajaks, Surfbretter etc.)

Sonderabfälle

sämtliche Schadstoffe und schadstoffbelastete sperrige Abfälle (Öltanks/-fässer/-kanister,  Eimer mit Farbe, Blumenkübel aus Asbestzement, Asbestzementplatten, Dachpappe, Feuerlöscher, Gasflaschen)

Sonstiges

  • Pappe, Papier, Kartonage
  • Silofolie
  • Sperrige Abfälle, die aufgrund von Gewicht oder Größe nicht von zwei Personen verladbar sind.
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