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Allgemeine Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten sind in Schleswig-Holstein im Jahre 1961 aufgrund des Bundesbaugesetzes eingerichtet worden. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen sind:

  • §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) i.d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)
  • Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten vom 5. Juli 2000 (GVBL. Schl.-H. S. 547)
  • Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl. I S. 639) und die hierzu ergangenen Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006)

Alle Bestimmungen wurden mehrfach verändert und gelten in der jeweiligen Fassung.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium, dessen Mitglieder über Sachkunde und Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken verfügen und sich in den örtlichen Preisen des Grundstücksmarktes und den Mieten auskennen.

Der Gutachterausschuss besteht aus der oder dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Mitgliedern. Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die ehrenamtlichen weiteren Mitglieder werden seit dem 01.01.2001 von der Landrätin oder dem Landrat für die Dauer von 4 Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist unbeschränkt zulässig.

Dem örtlichen Gutachterausschuss obliegen im wesentlichen die im § 193 BauGB genannten Aufgaben:

  • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile für Privatpersonen, Gerichte, Kommunen u.a.
  • Führen und Auswerten der Kaufpreissammlung, Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Vorbereitung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle, die in der Hochbauabteilung im Bauamt des Kreises Steinburg eingerichtet ist.

Der Geschäftsstelle obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Führung der Kaufpreissammlung und Beschaffung ergänzender Daten
  • Ableitung und Fortschreibung der für Wertermittlungen erforderlichen Daten
  • Vorbereiten von Wertermittlungen und Zustandsfeststellungen (Gutachten, Bodenrichtwerte, Übersichten über Bodenrichtwerte usw.)
  • Veröffentlichung von Bodenrichtwerten, Richtwertkarten und Grundstücksmarktberichten, Gewähren von Einsicht in diese Unterlagen und Erteilen von Auskünften
  • Erteilen von Auskünften aus der Kaufpreissammlung an dazu Berechtigte
  • Erledigung laufender Verwaltungsgeschäfte
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