Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Denkmalschutz in der Viktoriastraße

Das neue Denkmalschutzgesetz ermöglicht nun mehrere Gebäude, wenn sie z.B. in einem zeitlichen Zusammenhang gebaut wurden, in ihrer Gesamtheit als Denkmal zu betrachten und einzutragen. Damit ist das Erfordernis, dass jeder Bestandteil für sich zwingend Denkmaleigenschaft besitzen muss, nicht mehr gegeben.

Nach altem Recht waren die kreiseigenen Gebäude in der Viktoriastraße (Bollhardt, ehem. Bahnhofshotel) einfache Kulturdenkmale, weil sie für sich genommen die Eigenschaften eines sog. "Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung" nicht besitzen. Einfache Kulturdenkmale waren gegen Veränderungen nicht gesetzlich geschützt, konnten nach vorheriger Ankündigung also verändert oder abgebrochen werden. Über die neue Definition als "Mehrheit baulicher Anlagen" können auch Gebäude oder Gebäudeteile, die keine eigenständige Denkmaleigenschaft besitzen, Teil des Kulturdenkmals werden:

Eine Mehrheit von baulichen Anlagen besteht aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen, die formal und gestalterisch zusammengehören. Dazu ist es nicht notwendig, dass alle Elemente gleichzeitig errichtet wurden. Jedes dieser Bauten kann für sich genommen ein Baudenkmal sein. Eine Gruppe von Bauten kann aber auch Elemente enthalten, die für sich genommen keine Kulturdenkmale sind. Entscheidend ist, dass alle Elemente insgesamt erkennbar eine Einheit bilden. Als Beispiel sind zu nennen ein einheitlich bebauter Straßenzug, eine Reihe von wenigen Villen an einer Ausfallstraße, eine Gruppe von Nissenhütten, gleichartige Eckgebäude an einer Kreuzung, aber auch eine kleine Gruppe von 2-3 Häusern etwa als Randbebauung eines Marktplatzes. Bei Mehrheiten von baulichen Anlagen muss in der Denkmalliste genau aufgelistet sein, aus welchen Elementen sie besteht. (Begründung Denkmalschutzgesetz)

Die außergewöhnlich qualitätsvolle städtebauliche Bedeutung der Viktoriastraße als Stadterweiterung zwischen Bahnhof und Kirche im Zuge der Industrialisierung wurde erst durch den Inventarisator des Landesamtes erkannt, als dieser Anfang diesen Jahres den Bahnhof bewertet hat.

Die Arbeit der Eintragungsbehörde (Landesamt für Denkmalpflege in Kiel) war in der Vergangenheit stark durch den Blick auf das Einzelobjekt geprägt. Durch die neuen Denkmalbegriffe rücken erstmals auch städtebauliche Ensembles stärker in den Fokus. Das historische Landratsamt ist ein wesentlicher Bestandteil der gründerzeitlichen Stadterweiterung um 1900, der weitere stadtbildprägende und zeittypische Gebäude angehören. Dazu zählen der Bahnhof, das ehem. Bahnhofshotel, das ehem. Bollhardt`sche Wohnhaus, die ehem. kaiserliche Post und eine Vielzahl von Villen in der Viktoriastraße. Die Gebäude dokumentieren den technischen Fortschritt durch die Erschließung mit der Eisenbahn, aber auch den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung des Bürgertums und die neuen Bauaufgaben des 1871 gegründeten Deutschen Reiches unter preußischer Herrschaft.

Konsequenzen für die weitere Planung

Der Schutzumfang bezieht sich bei den Gebäuden des Kreises "auf das gesamte Äußere", also zunächst auch auf Dach und Rückseite. Dies bedeutet, ein Entkernen ist möglich. Auch ein Anbau rückwärtig oder ein Neubau hinter Fassaden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, so lange die Maßnahmen vom öffentlichen Straßenraum der Viktoriastraße nicht einsehbar sind.

Bisher liegt noch keine detaillierte Begründung des Landesamtes vor. Erst anhand der Begründung und der Benennung der wesentlichen Merkmale des Kulturdenkmals sind Umfang und Reichweite der Unterschutzstellung ersichtlich. Die zukünftige Gebäudeplanung muss diese Aspekte berücksichtigen oder eine Abweichung überzeugend begründen.

Anfang Juli startet die Überarbeitung der städtebaulichen Entwürfe. Die Planungsbüros werden über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Die Aufgabenstellung wird nun modifiziert: Die Büros sollen nachweisen, dass die gewählten städtebaulichen Konzepte auch unter Beachtung des Denkmalschutzes möglich sind.

 

To top