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Ersatzführerschein nach Diebstahl oder Verlust

Der Antrag ist zwingend bei der für den ersten Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungeinzureichen 

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45mm)
  • Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein bei einer anderen Führerscheinstelle als der des Kreises Steinburg ausgestellt wurde
  • bei Verlust: eidesstattliche Versicherung*
  • bei Diebstahl: Strafanzeige der Polizei

Zusatzinformationen

  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Zur Abholung können Sie jedoch jemanden schriftlich bevollmächtigen.
  • Einen Termin können Sie hier buchen.

Gebühr

  • 35,00 EUR
  • plus optional 9,00 EUR für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis
  • plus optional 5,10 EUR für den Direktversand
  • plus optional 30,70 EUR bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung* über den Verlust des Dokuments

Kartenzahlung ist ausdrücklich erwünscht.

*Hinweis: Die eidesstattliche Versicherung können Sie selbst anfertigen und zum Termin mitbringen, dann fällt die Gebühr nicht an.

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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