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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht)

Folgende Unterlagen werden benötigt

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • evtl. Nachweis über „Erste Hilfe“ (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
  • Sehtest
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45mm)
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • evtl. Nachweis über „Erste Hilfe“ (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, wenn keine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist
  • augenfachärztliches Gutachten
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart: "O")

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • evtl. Nachweis über „Erste Hilfe“ (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, wenn keine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist
  • augenfachärztliches Gutachten
  • Reaktionstest
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart: "O")

Zusatzinformationen

  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Eine medizinisch-psychologische Begutachtung ist u. a. anzuordnen,

    • wenn bei einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr erreicht wurde.
    • wenn die Fahrerlaubnis innerhalb von 15 Jahren wiederholt entzogen worden war, auch wenn der Wert unter 1,6 ‰ gelegen hat.
    • wenn die Fahrerlaubnis wegen Straftaten entzogen war, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.
    • bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
    • bei mehreren Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.

Gebühr

  • 74,60 EUR
  • 105,30 EUR – bei Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Kartenzahlung ist ausdrücklich erwünscht.

Einen Termin für die Dienstleistung "Führerschein Neuerteilung nach Entzug" können Sie hier buchen.

 

 

 

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