Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Der Antrag ist zwingend bei der für den ersten Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltung) einzureichen
Der Antrag ist zwingend bei der für den ersten Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltung) einzureichen