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Ausfuhrkennzeichen

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen)
  • Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • Versicherungsbestätigung (gelb) für die internationale Zulassung
  • Das Fahrzeug ist vorzuführen, wenn ein weiteres Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, oder wenn das Fahrzeug ausländische Papiere hat
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) -den Vordruck finden Sie hier
  • Bei nicht vorhandenen Wohnsitz in Deutschland: Nennung eines Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland. Ein Ausweisdokument des Empfangsberechtigten ist ebenfalls erforderlich  - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Erklärung zum Empfangsberechtigten für Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen". Das Fahrzeug muss im Kreis Steinburg erworben worden sein, welches ggf. (durch Vorlage eines Kaufvertrages) nachzuweisen ist.

Zusatzinformationen

  • Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.
  • Seit dem 01.07.2010 ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nur noch mit Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (neu: SEPA-Lastschriftmandat) möglich. Sollte keine Einzugsermächtigung erteilt werden können, ist vor Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens das Hauptzollamt Itzehoe, Langer Peter 29, 25524 Itzehoe aufzusuchen. Es wird dann seitens des Hauptzollamts ein Steuerbescheid erstellt. Mit diesem Steuerbescheid und dem Einzahlungsbeleg, kann dann das Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Es wird für mindestens einen Monat die Kraftfahrzeugsteuer fällig.

Gebühr

34,60 EUR zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller vor Ort Ihrer Wahl (bei Besonderheiten sind Abweichungen möglich)

 

 

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