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Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005

Die EU-Fahrzeugpapiere bestehen aus zwei Teilen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I entspricht dem ursprünglichen Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem ursprünglichen Fahrzeugbrief

Der Umtausch von alten Fahrzeugdokumenten ist grundsätzlich notwendig bei Befassung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde.

Technische Veränderungen können in der Regel nur noch der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entnommen werden.

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein mit Eintragung der Außerbetriebsetzung, keine Eintragung im Teil II/Fahrzeugbrief. Der ausgehändigte Fahrzeugschein bzw. Teil I ist bei einer erneuten Zulassung der zuständigen Zulassungsbehörde wieder vorzulegen.

Es wird KEINE Abmeldebescheinigung ausgestellt! Das Hauptzollamt sowie die Versicherungsgesellschaft erhält automatisch eine Mitteilung über die Stilllegung des Fahrzeuges.

Anschriftenänderung

Im Kreis Steinburg werden die Anschriften durch Adressaufkleber geändert, so dass eine neue Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen entfallen kann und die Vorlage des Fahrzeugschein alt ausreichend ist.

Verlust von Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Bei Verlust des alten Fahrzeugbriefes ist die Vorlage des Fahrzeugscheines alt erforderlich, weil neue Dokumente erstellt werden müssen. Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Neuausstellung vorzulegen (in Teil I wird die Fahrzeugbrief-Nr. eingetragen, weil die Teile I + II eine Zulassungsbescheinigung bilden).

Verlust von Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Verlust des alten Fahrzeugscheines ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen. Ausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil I + II erfolgt. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I wird eine neue ausgestellt.

Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei der Befassung von Fahrzeugen und Anhängern ist, mit Ausnahme bei Abmeldungen, immer der bisher gültige Fahrzeugbrief einzuziehen und eine Zulassungsbescheinigung Teil II auszufertigen.

Gebühren

Falls aufgrund eines alten Fahrzeugbriefes eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,10 Euro

Sonstige Veränderungen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur zwei Eintragungen für die Angaben zum Halter des Fahrzeuges enthalten (zuvor sechs Haltereintragungen).

Teil I (der ehemalige Fahrzeugschein) enthält alle Daten, die für die Zulassung und die Überprüfungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind. Neben dem Datenumfang hat sich auch das Layout geändert.

Teil II (der ehemalige Fahrzeugbrief) enthält die für die Zuteilung eines Kennzeichens und somit Zulassung eines Fahrzeuges notwendigen technischen Beschreibungen eines Fahrzeuges. Als "das zentrale Papier" wird dieser Grundsatz aufgegeben. Als "das" Dokument für die Zulassung eines Fahrzeuges gewinnt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eine größere Bedeutung.

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