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Festlegung des gefährdeten Gebietes in Form von Zonen und Sektoren

Die Umgebung der kerntechnischen Anlage ist in Zonen und Sektoren eingeteilt. Diese Einteilung dient der Abgrenzung der vorbereitenden und durchzuführenden Katastrophenschutzmaßnahmen. Zugleich dient sie der Vorbereitung und Durchführung von Messungen und Probenahmen im gefährdeten und im übrigen Gebiet der Mittelzone.

Gefährdetes Gebiet ist die Zentralzone ( Z-Zone )  und das hauptbeaufschlagte Gebiet der Mittelzone ( M-Zone ). Übriges Gebiet ist die Außenzone ( A-Zone )  und das Gebiet der Mittelzone ( M-Zone )  außerhalb des gefährdeten Gebietes.

Bei schnell ablaufenden Ereignissen werden die Z-Zone und angeschnittene Ortschaften in Ausbreitungsrichtung als gefährdetes Gebiet festgelegt.

Ausgehend vom Kamin der kerntechnischen Anlage gilt für die Einteilung in Zonen :

 

ZoneRadius
Zentralzone( Z-Zone ) 2-km-Radius
Mittelzone ( M-Zone )  10-km-Radius
Außenzone ( A-Zone ) 25-km-Radius

Im Zusammenhang bebaute Ortsteile sind insgesamt der engeren Zone zuzuordnen.

Die M-, A- und Z-Zone sind in Sektoren von je 30 Grad unterteilt und im Uhrzeigersinn von 1 bis 12 durchnumeriert, wobei der Sektor 1 symmetrisch zur Nordrichtung liegt.

Schematische Darstellung der Einteilung der Zonen und Sektoren in der Umgebung eines Kernkraftwerkes:

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