Abwasser: Kleinkläranlagen
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Abwasser: Kleinkläranlagen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Description
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Jurisdiction
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.
Legal basis
§ 44 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH).
Additional Information
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
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Contacts
Amt Kellinghusen - Technisches Bauamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Phone:
+49 4822 39-0
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Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Employee (Amt Kellinghusen - Technisches Bauamt)
Phone:
04822 39222
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Fax:
04822 3970222
E-Mail:
Michael.Baumann[at]amt-kellinghusen.de
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Room:
300
Employee (Amt Kellinghusen - Technisches Bauamt)
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04822 3970221
E-Mail:
Bernd.Buthmann[at]amt-kellinghusen.de
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Room:
307