Anzeige einer Geburt
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Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Description
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Jurisdiction
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Eke out
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Required documents
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
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Contacts
Amt Kellinghusen - Standesamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Phone:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Employee (Amt Kellinghusen - Standesamt)
Phone:
04822 39150
|
Fax:
04822 3970150
E-Mail:
Nadine.Ott[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
140
Employee (Amt Kellinghusen - Standesamt)
Phone:
04822 39151
|
Fax:
04822 3970151
E-Mail:
claudia.scheinpflug[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
142