Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
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Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden.
Description
Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Person muss unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.
Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.
Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.
Jurisdiction
An die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Legal basis
Related services
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Contacts
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Phone:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Opening times:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30