Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
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Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis
Description
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
Jurisdiction
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
- An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.
Costs
Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.
Legal basis
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15. Dezember 2011,
- Gesetz zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV AG) vom 1. Februar 2013,
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebVO SH.
Additional Information
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
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Contacts
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Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
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+49 4822 39-0
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Fax:
+49 4822 397099
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info[at]amt-kellinghusen.de
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Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Employee (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
Phone:
04822 39145
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Fax:
04822 3970145
E-Mail:
Tanja.Hartmann[at]amt-kellinghusen.de
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Room:
26
Employee (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
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04822 39144
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Fax:
04822 3970144
E-Mail:
Nicole.Miggitsch[at]amt-kellinghusen.de
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Room:
26
Kreis Steinburg
Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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