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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

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Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.


Description

Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.


Jurisdiction

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Costs

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.


Required documents

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

 


Legal basis

§ 27 FeV

FeV

GebOSt


Additional Information

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht


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Contacts

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Opening times:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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