Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
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Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
Personen, die die Meisterprüfung noch nicht vollständig abgelegt haben, können eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.
Description
Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen ihres Bezirkes, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten, bevor eine Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfungen vollständig abgelegt wurde(n) oder weil die Ablegung der Meisterprüfung nicht zumutbar ist.
Der Antragssteller muss den Ausnahmegrund darlegen und meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im fachlichen als auch im kaufmännischen Bereich nachweisen können.
Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem Gewerbe der Anlage A gehören. Ausnahmebewilligungen sind personengebunden.
Jurisdiction
An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Ausnahmebewilligung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Costs
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Required documents
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung (mit Begründung),
- Nachweis der bislang erworbenen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fertigkeiten (zum Beispiel durch Zeugnisse, Arbeits- oder Lehrgangsbescheinigungen).
Legal basis
Related services
- Behördennummer 115
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Forms
Contacts
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Opening times:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Phone:
+49 451 1506-0
|
Fax:
+49 451 1506-180
E-Mail:
info[at]hwk-luebeck.de
Web:
www.hwk-luebeck.de
Opening times:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr