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Jagdsteuer

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25548 Kellinghusen


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Landesportal Schleswig-Holstein

Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.


Description

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.


Jurisdiction

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).


Legal basis

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 KAG


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Contacts

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Opening times:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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