Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
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Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Description
Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.
Voraussetzungen:
- der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen beziehungsweise ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.
Jurisdiction
Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.
Costs
Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.
Legal basis
Additional Information
Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für das jeweilige Verfahren zuständige Gericht.
Antrag Beratungshilfe vom Juntizministerium
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe des Justizministeriums
Informationen zur Prozsskostenhilfe des Bundesjustizministeriums
Related services
Contacts
Amtsgericht Itzehoe
Bergstraße 5 - 7
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 66-0
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Fax:
+49 4821 66-2371
E-Mail:
verwaltung[at]ag-itzehoe.landsh.de
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www.amtsgericht-itzehoe.schleswig-holstein.de