Spielcasino / Spielbank: Zulassung
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Spielcasino / Spielbank: Zulassung
Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Zulassung.
Description
Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.
Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Jurisdiction
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.
Costs
Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.
Required documents
§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.
Legal basis
Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH).
Related services
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Contacts
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Phone:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Mailing-address:
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