Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
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Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Description
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
Jurisdiction
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Eke out
Keine
Costs
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Required documents
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Legal basis
Additional Information
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Related services
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
Contacts
Kreis Steinburg
Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 690
|
Fax:
+49 4821 69356
E-Mail:
info[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr