Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Hunde: anmelden / abmelden

Competence search

Location filters
25572 Landscheide


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Description

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.


Jurisdiction

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Related services


Contacts

Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Opening times:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei)

Mrs. Buch Icon Vcard

Phone: 04823 948231  
E-Mail: buch[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 18  


To top