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Nebenwohnung abmelden

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Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Description

Kurztext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Jurisdiction

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.


Eke out

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Required documents

Bestätigung des Wohnungsgebers


Legal basis


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Contacts

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Opening times:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Mrs. Naujoks Icon Vcard

Phone: 04823 948212  
E-Mail: naujoks[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5  

Employee (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Mrs. Preiß Icon Vcard

Phone: 04823 948211  
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 7  


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