Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.
Description
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
- § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Legal basis
Related services
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Wohnungssicherung Beratung
Contacts
Amt 4 – Bauverwaltungsamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone:
+49 4823 9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de/
Opening times:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt 4 – Bauverwaltungsamt)
Phone:
04823 948244
E-Mail:
rogowski[at]wilstermarsch.de
|
Room:
Etage: 1. Obergeschoss | Zimmer: 24
Employee (Amt 4 – Bauverwaltungsamt)
Phone:
04823 948288
E-Mail:
rohwer[at]wilstermarsch.de
|
Room:
Etage: 1. Obergeschoss | Zimmer: 27